Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
Ambulante Hilfe zur Erziehung (SGB VIII)

Familien, die sich in schwierigen und belasteten Situationen befinden, haben einen Anspruch auf Hilfe, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen bzw. seine angemessene Entwicklung gefährdet ist.

Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch SGB VIII § 27 ff geregelt und erfolgt auf Antrag des Erziehungsberechtigten und/oder der jungen Volljährigen beim Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes.

Die Hilfen richten sich nach dem persönlichen Bedarf. Das Ziel ist es, auf alle Problemlagen individuell und flexibel zu reagieren.

Im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten wir folgende Hilfearten an:

Erziehungsbeistandschaft gemäß SGB VIII § 30

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante, in der Regel befristete Leistung der Jugendhilfe. Sie orientiert sich vorrangig an dem Kind oder dem Jugendlichen in seiner Familie. Somit ist auch immer die Gesamtfamilie angesprochen.

mehr...

Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß SGB VIII § 31

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante, intensive Betreuung und Begleitung von Familien. Diese familienorientierte Maßnahme der Jugendhilfe richtet den Blick auf die gesamte Familie und setzt unmittelbar am Erziehungsauftrag der Familie an. Die übergeordneten Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe sind: die Betreuung und Begleitung der Familie in ihren Erziehungsaufgaben, Konfliktbewältigung bei Alltagsproblemen, die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

mehr...

Ansprechpartner

Eugenie HaasSozialwirtin (B.A.) GeschäftsführungTelefon 0621 579825
Stephanie KornKoordinatorin für den Fachbereich
Leben und Wohnen
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (B.A.)
Telefon 0621 43637553